Zahnersatz zum Nulltarif

Zahnersatz zum Nulltarif in unserer Zahnarztpraxis in Berlin

Wenn Zähne fehlen oder ersetzt werden müssen, dann steht eine Zahnbehandlung mit Zahnersatz an. Ob Krone, Brücke oder Implantat: In aller Regel sind Zahnersatzbehandlungen mit sehr hohen Kosten verbunden. Wir möchten, dass gesunde Zähne und ein schönes Lächeln nicht vom Haushaltsbudget abhängig sind und stellen Ihnen auf dieser Seite gerne den Zahnersatz zum Nulltarif vor.

Was ist das „Zahnersatz zum Nulltarif“-Programm?
Zahnersatz zum Nulltarif

Wenn ein Patient einen Zahnersatz benötigt, dann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel einen Teil der Kosten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt allerdings von der jeweiligen Kasse und dem gewählten Tarif ab. Dabei haben alle Tarife meist eines gemeinsam: Einen Teil der Kosten muss der Patient immer selbst tragen. 
Anders ist dies bei unserem Zahnersatz zum Nulltarif. Dabei handelt es sich um eine kostenlose Versorgung eines Patienten mit Zahnersatz-Leistungen. An dieser Stelle hat der Patient meistens gleich zwei Fragen: Ist eine kostenlose Versorgung mit Zahnersatz für den durchschnittlichen Patienten überhaupt möglich? Und falls ja: Worauf kommt es an? Die Antwort lautet: Prinzipiell ist Zahnersatz zum Nulltarif möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Kostenloser Zahnersatz mit der Härtefallregelung
Kostenloser Zahnersatz mit der Härtefallregelung

Die sogenannte Härtefallregelung ist eine Möglichkeit, kostenlosen Zahnersatz zu bekommen. Diese Regelung steht allen Geringverdienern offen, die krankenversichert sind – etwa Studenten, Arbeitslosen, Hartz 4-Empfängern oder Azubis.

Die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen (Stand 2017) dürfen folgende Beträge nicht übersteigen:

  • Für Alleinstehende 1.190 Euro
  • Mit einem Angehörigen 1.636,25 Euro
  • Für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 297,50 Euro

Sie erhalten somit in diesem Fall eine vollständige Zuzahlungsbefreiung für den Zahnersatz, jedoch betrifft dieses Programm ausschließlich die Regelversorgung. Ist eine vollständige Kostenbefreiung nicht möglich, weil Ihre Einnahmen über der Härtefallgrenze liegen, kann sich die gesetzliche Krankenkasse über den (regulären) Festzuschuss hinaus möglicherweise mit einem zusätzlichen Anteil an den Kosten beteiligen.

Sonderfall: Knappe Überschreitung der Härtefallregelung

Oftmals erleben wir es in unserer Zahnarztpraxis in Berlin, dass Patienten, die einen Zahnersatz benötigen, die Einkommensgrenze zur Härtefallregelung nur knapp überschreiten. In diesem Fall brauchen Sie sich noch nicht damit abzufinden, die Kosten für Ihr neues Implantat selbst zu tragen. Sie haben über die sogenannte gleitende Härtefallregelung noch die Chance, einen erheblichen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.

Diese gleitende Härtefallregelung unterscheidet sich grundsätzlich von der „regulären“ Härtefallregelung, da sie erst nach dem Ende der Be¬hand¬lung mit der Erstellung der Rechnung be¬an¬tra¬gt werden kann. Die gesetzliche Krankenkasse prüft dann die von uns überreichte Eigenanteilsrechnung für den angefertigten Zahnersatz, rechnet Ihre Lebenshaltungskosten in Relation dazu hoch und beurteilt erst dann verbindlich, ob eine weitere Kostenbeteiligung möglich ist. Die Höhe dieser zusätzlichen Beteiligung richtet sich nach Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze, kann jedoch unter Umständen bis zu 95% der Selbstbeteiligung betragen.

Welche Rolle spielt das Bonusheft bei den Zuzahlungen der Krankenkassen?
 Rolle spielt das Bonusheft bei den Zuzahlungen der Krankenkassen

Die Sache mit dem Bonusheft ist bei vielen Patienten ein leidiges Thema. Viele nehmen es nicht so ganz genau mit dem Führen des Heftes, lassen hin und wieder einen Kontrolltermin aus oder vergessen, das Heft bei den Kontrollterminen mitzubringen. 
„Komme ich für eine Zuzahlung überhaupt in Betracht, wenn mein Bonusheft nicht sauber geführt wurde?“

Ja. Denn grundsätzlich sollte die eigentliche Versorgung mit Zahnersatz immer nach der Genehmigung des sog. Heil- und Kostenplanes erfolgen sowie nach der Anerkennung als Härtefall.

Alle offenen Fragen klären wir gerne zusammen mit Ihnen in unserer Praxis und beraten Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Kostenübernahme für Implantate und Zahnersatz.

Brauchen Sie eine Zweitmeinung von uns?

Zahnersatz ist ein komplexes Thema, bei dem gut abgewogen werden muss. Sollten Sie bereits einen Kostenplan in den Händen halten, sich aber dennoch unsicher sein, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Sie holen sich bei uns eine zweite Meinung, damit Sie besser die richtige Entscheidung treffen können.

Zahnersatz zum Nulltarif mit einer Zahnzusatzversicherung

Wer nicht die Voraussetzungen für einen Zahnersatz zum Nulltarif über die Härtefallregelung erfüllt, hat mit einer Zahnzusatzversicherung eine weitere Möglichkeit, bis zu 100% Zuschüsse für einen Zahnersatz zu bekommen. Es gibt ganz unterschiedliche Anbieter für Zahnzusatzversicherungen, die in der Regel zwischen einem Basis- und einem Premium-Tarif unterscheiden. Naturgemäß ist der Premium-Tarif teurer, beinhaltet aber auch mehr Leistungen und deckt im Ernstfall einen höheren Teil der Kosten. Hier müssen Sie genau abwägen, welcher Tarif der richtige für Sie ist.